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- Artikel-Nr.: PSS65-35-029-02-22
 - Verstellbereich VA/HA: 20-40mm/15-35mm
 - Max. zulässige Achslast vorne/hinten: 1095kg/1095kg
 - Herstellerhinweise: Für Facelift Modelle
 - Fahrzeughinweise: Für Fahrzeuge ohne elektr. Dämpferregulierung / Für Fahrzeuge mit Niveauregulierung
 - Gutachten: mit TÜV-Gutachten
 
Produktinformationen "Gewindefahrwerk Pro-Street-S"
| Zertifizierung: | mit TÜV-Gutachten | 
| Produktgruppe: | Gewindefahrwerk | 
| Fahrzeughinweise: | Für Fahrzeuge ohne elektr. Dämpferregulierung / Für Fahrzeuge mit Niveauregulierung | 
| Verstellbereich vorne/hinten: | 20-40mm/15-35mm | 
| Max. zulässige Achslasten VA/HA: | 1095kg/1095kg | 
| Einschränkungen: | Für Facelift Modelle | 
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Erklärung der Herstellerhinweise:  18 = Außer Fahrzeuge mit Niveauregulierung. 20 = Außer...
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Erklärung der Herstellerhinweise:
18 = Außer Fahrzeuge mit Niveauregulierung.
20 = Außer Fahrzeuge mit Allrad-/4WD- Antrieb.
21 = Außer Fahrzeuge mit elektronisch geregelter Dämpferkraftverstellung.
24 = Vorderachse höherverstellbar durch Gewindefederbeine, Hinterachse durch Höhenverstelleinheit
45 = Gegebenenfalls sind für den Einbau der Fahrwerkskomponenten zusätzliche Originalteile erforderlich, die nicht im Lieferumfang enthalten sind. Bitte beachten Sie hierzu die entsprechenden technischen Dokumente (Teilegutachten, Einbauanleitung), die Sie auf unserer Homepage einsehen können.
160 = Bei Ersatzteilbedarf: Die Teilenummern der Einzelkomponenten entnehmen Sie bitte dem Gutachten unter dem Punkt "Berichtigung der Fahrzeugpapiere". Die Gutachten finden Sie unter www.eibach.de/de – Zum Eibach Fahrwerksprogramm - Online Katalog / Katalog | Gutachten (ROTER BUTTON)
284 = für Facelift Modelle
Die allgemeinen Hinweise des Herstellers Eibach:
Wenn nicht gesondert aufgeführt, reduziert sich bei Fahrzeugen, die ab Werk mit einem Sportfahrwerk ausgestattet sind, die im Katalog angegebene Tieferlegung um das Maß der werkseitigen Tieferlegung. Wenn nicht gesondert aufgeführt, sind Fahrzeuge, die ab Werk mit einem höhergelegten Fahrwerk ausgestattet sind (z.B. Offroad-Charakter, Crossover oder Schlechtwegepakte), von der Verwendung unserer Produkte ausgeschlossen.
Für die Artikel- / Fahrzeugzuordnung sind die Angaben im Teilegutachten oder der ABE maßgeblich. Hierzu ist u.a. die EG-Betriebserlaubnisnummer (Punkt "K" im Fahrzeugschein oder auf dem Typenschild des Fahrzeugs zu finden!) mit den Angaben im Gutachten zu vergleichen. Zugrunde gelegt werden muss dabei immer das jeweilig aktuellste Gutachten. Bitte prüfen Sie vor der Montage mittels Teilegutachten / ABE, ob die gelieferten Artikel (siehe Teilekennzeichnung) für Ihr Fahrzeug (siehe Verwendungsbereich) zugelassen sind. Die aktuellen Teilegutachten / ABE´sen finden Sie unter www.eibach.com.
Es sind alle Räder/Reifenkombinationen verwendbar, die von den Rädertypprüfstellen freigegeben sind. Die Auflagen im Rädergutachten bzw. Räder-ABE sind einzuhalten, mit Ausnahme der Forderung nach Serienfahrwerk. Je nach Motorisierung, Getriebe, Ausstattung und Toleranzen des Fahrzeuges kann die Tieferlegung um einige mm von den angegebenen Werten abweichen. Das Maß der Tieferlegung reduziert sich immer um das Maß einer werkseitigen Tieferlegung.
18 = Außer Fahrzeuge mit Niveauregulierung.
20 = Außer Fahrzeuge mit Allrad-/4WD- Antrieb.
21 = Außer Fahrzeuge mit elektronisch geregelter Dämpferkraftverstellung.
24 = Vorderachse höherverstellbar durch Gewindefederbeine, Hinterachse durch Höhenverstelleinheit
45 = Gegebenenfalls sind für den Einbau der Fahrwerkskomponenten zusätzliche Originalteile erforderlich, die nicht im Lieferumfang enthalten sind. Bitte beachten Sie hierzu die entsprechenden technischen Dokumente (Teilegutachten, Einbauanleitung), die Sie auf unserer Homepage einsehen können.
160 = Bei Ersatzteilbedarf: Die Teilenummern der Einzelkomponenten entnehmen Sie bitte dem Gutachten unter dem Punkt "Berichtigung der Fahrzeugpapiere". Die Gutachten finden Sie unter www.eibach.de/de – Zum Eibach Fahrwerksprogramm - Online Katalog / Katalog | Gutachten (ROTER BUTTON)
284 = für Facelift Modelle
Die allgemeinen Hinweise des Herstellers Eibach:
Wenn nicht gesondert aufgeführt, reduziert sich bei Fahrzeugen, die ab Werk mit einem Sportfahrwerk ausgestattet sind, die im Katalog angegebene Tieferlegung um das Maß der werkseitigen Tieferlegung. Wenn nicht gesondert aufgeführt, sind Fahrzeuge, die ab Werk mit einem höhergelegten Fahrwerk ausgestattet sind (z.B. Offroad-Charakter, Crossover oder Schlechtwegepakte), von der Verwendung unserer Produkte ausgeschlossen.
Für die Artikel- / Fahrzeugzuordnung sind die Angaben im Teilegutachten oder der ABE maßgeblich. Hierzu ist u.a. die EG-Betriebserlaubnisnummer (Punkt "K" im Fahrzeugschein oder auf dem Typenschild des Fahrzeugs zu finden!) mit den Angaben im Gutachten zu vergleichen. Zugrunde gelegt werden muss dabei immer das jeweilig aktuellste Gutachten. Bitte prüfen Sie vor der Montage mittels Teilegutachten / ABE, ob die gelieferten Artikel (siehe Teilekennzeichnung) für Ihr Fahrzeug (siehe Verwendungsbereich) zugelassen sind. Die aktuellen Teilegutachten / ABE´sen finden Sie unter www.eibach.com.
Es sind alle Räder/Reifenkombinationen verwendbar, die von den Rädertypprüfstellen freigegeben sind. Die Auflagen im Rädergutachten bzw. Räder-ABE sind einzuhalten, mit Ausnahme der Forderung nach Serienfahrwerk. Je nach Motorisierung, Getriebe, Ausstattung und Toleranzen des Fahrzeuges kann die Tieferlegung um einige mm von den angegebenen Werten abweichen. Das Maß der Tieferlegung reduziert sich immer um das Maß einer werkseitigen Tieferlegung.
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